Kunst- und Gewerbehof Köln KGH

Um das KunstWerk und auch den umliegenden Hof zu erhalten gründeten wir im März 1999
die "Kunst- und Gewerbehof Köln GmbH" kurz "KGH "

Die Kunstschalter Mitglieder:  - Teresa Drache - Ulrich Eichhorn - Manfred Gabriel - Stefan Kleine - Dominik Meuthen - Dominik Meuthen - Patrick Peiki - Peggie Reimer - Laurens Schneider - Andreas Schön - Jörg Schürmann - Tomas Deyle und Nicole Theuerkauf schlossen sich zusammen um Investoren und Kreditgebern einen seriöseren Eindruck zu geben. Über zehn Jahre später ist bekannt, dass der KunstWerk-Köln e.V. seit 2004 einen 30-Jahres-Pachtvertrag hat, und dass sich das Modell des Vereins beim KunstWerk, sowohl bei Gründung wie beim  Ringen um diesen Pachtvertrages bewährte. Doch dieses Projekt "KGH GmbH" läuterte die Gruppe erneut, so dass sich mancher wieder vom KunstWerk trennte, und der KunstWerk-Köln e.V., von der harten Arbeit der GmbH enorm profitierte. Während die Stadt Köln dies nur bedingt honorierte, haben die Gesellschafter der KGH Kunst- und GewerbeHof Köln GmbH, als engagierteste Mitglieder viel gewagt und am Ende draufgezahlt. Letztlich hat jedoch das konzentrierte Arbeiten dieser Gruppe, Hand in Hand mit dem Vorstand entscheidend dazu beigetragen, dass der Verein als starke Einheit auftrat und schließlich den Pachtvertrag bekam. Unter enormen Druck und großen gemeinsamen Anstrengungen gewährte uns die Stadtsparkasse einen Millionen Kredit, den wir brauchten um die im Vertrag enthaltenen Modernisierungskosten zuleisten. Die KHK GmbH hielt ihr ambitioniertes Wirken nur wenige Jahre durch und löste sich 2003 entkräftet wieder auf.

Wer mag, kann sich anhand des folgenden Textes sein eigenes Bild von der damaligen  Unterstützung der Kölner Stadtpolitik für das KunstWerk machen. "Sicherlich völlig unabsichtlich" hielt diese Haltung eine kontinuierliche Zermürbung unserer Kräfte aufrecht:

 

Protokoll der Sitzung vom Rat der Stadt Köln 28. Sitzung vom 3. Juli 2001:

Oberbürgermeister Fritz Schramma:
Wir kommen zu 3.3 Antrag der SPD-Fraktion vom 13. Juni 2001 betreffend den Wettbewerb Kulturelle Gründerzentren Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und F.D.P. vom 28. Juni 2001 Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 3. Juli 2001
Es gibt dazu einen Änderungsantrag von CDU und F.D.P. als Ersetzungsantrag und einen Änderungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen. Zunächst einmal spricht für die antragstellende Fraktion Herr Biciste.
Manfred Biciste (SPD): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren!
Mein Konzept kann ich weglegen; denn den vorliegenden Änderungsanträgen ist zu entnehmen – das ist im Sinne unseres Antrages sehr erfreulich –, dass es in diesem Rat eine breite Mehrheit für die Unterstützung dieses Antrages gibt. Damit wird zum einen anerkannt, dass die Landesregierung etwas Richtiges auf den Weg gebracht hat. Es ist eine gute Idee, diesen Wettbewerb durchzuführen. Er ist eine gute Sache für Köln, wenn wir uns daran beteiligen. Es drückt den Dank an die SPD-Fraktion aus, dass sie fristgemäß dafür gesorgt hat,
– – (Manfred Wolf [F.D.P.] lacht)
– Herr Wolf, lachen Sie ruhig; aber genau so ist es doch! Sie machen doch in der Begründung Ihres Änderungsantrages auf die Fristsetzung aufmerksam.
Diese Frist – mit welchem Projekt auch immer – hätten wir nie und nimmer wahren können, wenn dieses Thema nicht auf die politische Agenda und damit auf die Tagesordnung dieses Rates gesetzt worden wäre. Das, bitte schön, stelle ich zunächst einmal fest.
Wir müssen natürlich damit leben – das wissen wir –, dass die Ratsmehrheit keinen Deut daran denkt, irgendeinen Antrag der SPD-Fraktion unverändert durchzulassen. Deswegen wird herumgekrittelt und werden Formulierungen verändert. Meistens werden – im kulturpolitischen Bereich Gott sei Dank nicht die Substanz – Formulierungen geändert.
(Josef Müller [CDU]: Das war immer so!)
Das können wir auch jetzt wieder feststellen. Hier wird inkriminiert, dass unser Antrag eine Reihe von Vorbedingungen formuliert, die den ganzen Prozess aufhalten würden, die es unmöglich machen würden, fristgemäß zum 15.09. die Wettbewerbsunterlagen abzugeben.
Meine Damen und Herren, ich könnte mir einen Spaß erlauben; ich will das aber lassen.
Die Wettbewerbsbedingungen, die das Land ausgeschrieben hat, sehen genau diese einzelnen Punkte vor. Ob wir dies als Teil des Prüfauftrages beschließen, wenn wir ihn denn vergeben, oder ob diese Prüfung genau in dem Sinne mit den Vorgaben des Wettbewerbes erfolgen muss, ist im Grunde genommen schnuppe. Aber das zeigt natürlich die Richtung: Es darf kein Antrag der Oppositionsfraktion SPD unverändert durchkommen. Nun gut, damit können wir gegebenenfalls leben, was die Formulierungen angeht.
(Zuruf: Das müsst ihr auch!)
Damit können wir leben, wenn es uns gelingt, Themen auf die Tagesordnung zu setzen und dafür zu sorgen, dass bestimmte Projekte in dieser Stadt vorangetrieben werden.
Meine Damen und Herren, nur: Mit einem können wir weniger gut leben. Das ist die Verengung in der Sache. Wir können uns eine ganze Reihe von Projekten vorstellen, die beantragt werden könnten.
Wir wissen: Die Frist läuft. Wir wissen: Die Zeit drängt.
Wir können uns vorstellen, das Atelierförderkonzept anzumelden, über das die kulturpolitischen Sprecher mit der Verwaltung übermorgen noch einmal debattieren, neue Facetten kennen lernen und strukturieren werden.
Wir können uns auch vorstellen, das Haus für Design hier einzubringen.
Wir können uns auch vorstellen – dagegen spricht nichts –, den „Kunsthof Deutz“, für den wir aber ein Konzept haben, einzubringen, wenn es denn unverändert mit den Finanzierungsinstrumenten, die wir alle freudig zur Kenntnis genommen haben – gesteuert von der Stadtsparkasse, gesteuert von Corpus –, eingebracht werden kann. Auch dagegen haben wir nichts. Aber das hierauf zu verengen, wie es Ihr Änderungsantrag vorsieht, halten wir für falsch. Wir sind damit einverstanden, das zu einem Prüfauftrag zu machen. Anders kann es nach Lage der Dinge nicht sein; anderes haben wir auch nicht gemeint. Wir sind für die Präzisierung dankbar. Der Änderungsantrag im zweiten Absatz entspricht voll und ganz unserer eigenen Formulierung. Ihre Form können wir übernehmen. Damit haben wir kein Problem. Aber wir möchten Sie dringend bitten, den Prüfauftrag an die Verwaltung
etwas offener zu gestalten, beispielsweise die drei Projekte – zwei davon habe ich jetzt in die Debatte eingeführt; es sind keine Wolkenkuckucksheime – mit ihren sehr konkreten Überlegungen zum Planungsstadium einzubeziehen. Dazu soll selbstverständlich auch der „Kunsthof Deutz“ gehören. Unter dieser Maßgabe könnten wir hier eine sehr breite Mehrheit für dieses Projekt erzielen. –
Danke schön.
(Beifall bei der SPD)
Oberbürgermeister Fritz Schramma: Vielen Dank, Herr Biciste.
– Für die CDU-Fraktion spricht Herr Knieps.
Franz Josef Knieps (CDU): Herr Oberbürgermeister!
Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Einrichtung Kultureller Gründerzentren ist sinnvoll. Wir haben sehr positive Erfahrungen mit Gründerzentren im Technologiebereich, im Medienbereich und auch im Handwerksbereich. Eine Studie belegt, dass höhere Zuwächse in der Beschäftigungsentwicklung, bei den Umsätzen und bei den Investitionen durch diese Gründerzentren erzielt werden können. Sie können auch die Schnittstelle von privater und öffentlicher Trägerschaft sein und haben vorrangig zwei Ziele: erstens die Qualifizierung und zweitens Beschäftigung bzw. Existenzsicherung.
So weit, so gut; dem können wir also folgen.
Nicht folgen, Herr Biciste – und deswegen haben wir auch diesen Änderungsantrag gestellt – können wir Ihrem Antrag wegen folgender drei
Punkte.
Erstens. Das Programm bzw. der Wettbewerb wurde am 23. April 2001 eröffnet. Warum kommt der Antrag erst jetzt? Wir haben heute den 3. Juli.
Zweitens. Stichtag für die Vorlage der Konzepte ist nach der Vorlage der 15. September 2001.
Das heißt mit anderen Worten: Spätestens Mitte bis Ende August müssen die Unterlagen dem Rat bzw. den Ausschüssen zur Beratung vorgelegt
werden.
Drittens. Daraus ergibt sich, dass die umfangreichen Vorgaben, die die SPD in ihren Antrag geschrieben hat, in Anbetracht des knappen Zeitrahmens
so nicht zu schaffen sind.
Deswegen haben wir einen Änderungsantrag gestellt mit dem Ziel, dass der Künstlerhof eine Möglichkeit hat, in diesem Wettbewerb zu obsiegen oder zumindest eines der obsiegenden Objekte zu sein. Als ein machbares Projekt und einen idealen Standort sahen wir das Gründerzentrum des Künstlerhofes Köln-Deutz. Hier ist ein über 6 000 Quadratmeter großes selbstverwaltetes Atelierhaus– Sie kennen fast alle dieses Haus, die aus dem Kulturbereich mit Sicherheit. Dieses Haus der ehemaligen Gummifädenfabrik von KHD beinhaltet mittlerweile 80 Werkstätten, 100 Proberäume und Studios und zirka 200 Künstler. Gerade dieses Zentrum bietet sich an, Netzwerke voranzutreiben, Nutzung von Ressourcen zu übernehmen, einen Marketingverbund zu bilden und gemeinsame Qualifizierungsprogramme zu erstellen.
Meine Damen und Herren, vom 27. Mai bis 17. Juni fand dort eine Ausstellung mit dem Titel „Gleich hinter Deutz beginnt Sibirien“ statt. Das Grußwort des Kultusministers des Landes, Herrn Vesper, endete mit dem Absatz
– ich zitiere –:
Ich weiß, dass die Stadt Köln nach Lösungen sucht, die auch die Interessen der Künstlerinnen und Künstler berücksichtigen.
So bin ich zuversichtlich dass Deutz nicht zum kulturellen Sibirien wird, sondern als lebendiges Quartier für Künstlerinnen und Künstler eine Zukunft hat.
Meine Damen und Herren, enttäuschen Sie den Minister nicht! Stimmen Sie zu!
Oberbürgermeister Fritz Schramma: Vielen Dank, Herr Knieps.
– Als Nächster spricht für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herr Sörries.
Peter Sörries (Bündnis 90/Die Grünen): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren!
Kultur schafft Arbeitsplätze. Eine simple aber wichtige Aussage im Dritten Kulturwirtschaftsbericht NRW. Trotz dieser positiven Aussage ist es angesichts hoher Arbeitslosenzahlen auch im Kultursektor dringend notwendig, neue Beschäftigungspotenziale zu erschließen. Man muss auch hier neue Wege gehen. Die Erfolge der Gründungsoffensive Nordrhein-Westfalen sind
unbestritten und zeigen einige dieser Wege auf. Meine Damen und Herren, besonders von der CDU und der F.D.P.: Es ist nicht nur wegen der GAG-Entscheidung heute für die Fraktionen von CDU und F.D.P. ein – ich will es mal vorsichtig formulieren – historischer Tag hier im Rat der Stadt Köln; denn Sie knüpfen Ihren Änderungsantrag nahtlos an eine Initiative der rot-grünen Landesregierung an, und es ist das erste Mal, dass Sie dies tun. Das Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr in Person von Herrn Minister Schwanhold und das Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport von Herrn Minister Vesper teilten dies am 23. April – das war der Termin, Herr Knieps – in einer Presseerklärung mit und gaben den gemeinsamen Startschuss für einen Wettbewerb zur Einrichtung Kultureller Gründerzentren an ausgewählten Standorten in NRW. Ziel dieses in der Bundesrepublik Deutschland einmaligen Pilotprojektes, so die Minister – ich zitiere aus den Teilnahmebedingungen, die sich, mit Verlaub, CDU und F.D.P. im Vorfeld einmal hätten durchlesen sollen; aber dazu später noch mehr –, ist die Förderung von Existenzgründungen in den kulturwirtschaftlichen Teilmärkten Musikwirtschaft, Literatur, Buch- und Pressemarkt, Kunstmarkt, darstellende und Unterhaltungskunst, Film- und Fernsehwirtschaft und die Erhöhung der Stabilität junger Unternehmen. Die eigens dafür in Auftrag gegebene Studie „Kulturelle Gründerzentren“ von Kultur International in Königswinter untermauert die positiven Auswirkungen von Gründer- und Medienzentren auf den wirtschaftlichen Erfolg und die Stabilität junger Unternehmen des Kultursektors. Die Unternehmen, welche die Leistungen von Gründerzentren in Anspruch genommen haben, weisen höhere Steigerungen bei Beschäftigungsentwicklung, Umsätzen und Investitionen auf als Unternehmen an anderen Standorten. Mehr als zwei Drittel planen, neue Arbeitskräfte einzustellen, und mehr als 80 Prozent gehen von einem starken Wachstumsimpuls in den nächsten zehn Jahren aus.
Meine Damen und Herren, was unterscheidet nun im gängigen Verständnis Gründerzentren von Kulturellen Gründerzentren?
Ich darf hier die allgemeine Definition aus der Studie zitieren: Gründerzentren fördern Existenzgründungen in besonderer Weise. Sie liefern über die generelle Gründungsberatung hinaus spezielle Service- und Beratungsangebote und stellen eine spezielle Infrastruktur zur Verfügung. Im kulturellen Gründungszentrum werden innovative und kreative künstlerische Leistungen und Produkte ebenso gefördert wie die Gründung junger Unternehmen, in deren Netzwerk die innovativen kulturellen Leistungen erst entstehen. Kulturelle Gründungszentren sind ihrer Aufgabe speziell in Bezug auf die Bedürfnisse junger Künstler zugeschnitten, deren wichtige Voraussetzung für einen beruflichen Erfolg die Öffentlichkeit darstellt. Insbesondere muss hier die Infrastruktur vorgehalten werden, die sich der Künstlerunternehmer im Normalfall nicht leisten kann.
Hier ist insbesondere an Bürodienstleistungen, Proberäume, Ausstellungsräume, Bühnen und das technische Equipment gedacht. Ebenso soll Hilfestellung beim Umgang mit Behörden im Bereich Weiterbildung und Marketing gewährt werden. Ein Kulturelles Gründerzentrum dient dem Aufbau von Netzwerken zwischen Kultur und Kulturwirtschaft.
Natürlich gibt es hier in Köln schon einige viel versprechende Beispiele, wozu sicher auch der „Kunsthof“ in Deutz gehört oder das Rhenania im Rheinauhafen und viele mehr.
Meine Damen und Herren, nicht nur diese positiven Beispiele belegen die große kulturwirtschaftlichen und künstlerischen Eigeninitiativen in Köln. Die genannte Studie belegt, dass Köln jetzt schon eine herausragende Stellung bei Neugründungen im Bereich Kultur und Kulturwirtschaft in NRW einnimmt. In den Bereichen Verlagsgründung, Filmwirtschaft, Hörfunk, Fernsehen und Design nimmt Köln den Spitzenplatz in NRW ebenso ein, wie dies mit weitem Abstand für Düsseldorf bei den Gründungen in den Bereichen Theater, Orchester und selbstständige Künstler gilt.
Meine Damen und Herren, trotz oder gerade wegen dieses Gründungsreichtums sind wir bereit, die Prüfung einer Teilnahme an diesem Wettbewerb zu beschließen.
Wir haben auch nichts gegen die Prüfung eines Standorts an der Deutz-Mülheimer Straße einzuwenden.
Wir werden jedoch nicht mittragen können, dass dies die einzige Festlegung ist, die hier getroffen werden soll, nämlich die auf den „Kunsthof“ an der Deutz-Mülheimer Straße, wie ich schon sagte.
Gerade in diesem „Kunsthof“ sind noch viele Fragen offen.
Natürlich ist der „Kunsthof“ eine unterstützenswerte Gründungsinitiative, deren innovatives, in sich schlüssiges Konzept an sich schon eine Vorlage für ein kulturelles Gründerzentrum sein könnte. Aber durch den Verkauf der Grundstücke an die Stadtsparkasse und die Nichteinhaltung von Finanzierungszusagen durch die Stadt Köln ist dieses Konzept wieder in Frage gestellt. Die Stadtsparkasse will nun die Sanierung selbst durchführen und verweigert die Selbstverwaltung.
Fraglich ist somit auch die Fördermöglichkeit, insbesondere dann, wenn die Stadtsparkasse der Nutznießer der eventuell bis zu 500 000 DM jährlich sein könnte, was natürlich auch nicht sein darf. Eine mögliche Förderung sollte der Initiative eine Unabhängigkeit gegenüber der Stadtsparkasse garantieren.
Meine Damen und Herren, es gibt nach unserer Meinung auch noch andere aussichtsreiche Kandidaten in Köln. Die Verwaltung wird sicherlich in der Lage sein, eine Vorauswahl zu treffen und mit einem innovativen, wirtschaftlich tragfähigen Konzept dem Rat und den Ausschüssen vorzulegen. Hier könnte man sich neben anderen auch das „Rhenania“ im Rheinauhafen, das Kolb-Gelände und den Gladbacher Wall vorstellen. Diese noch zusätzlich zu den SPD-Vorschlägen.
Meine Damen und Herren, den Änderungsantrag der CDU-Fraktion und der F.D.P.-Fraktion können wir an sich nur ablehnen, erstens wegen der einseitigen Ausrichtung auf einen Standort und zweitens wegen dieser äußerst seltsamen
Begründung. Ich habe anfangs schon erwähnt, dass die CDU und die F.D.P. sich besser die Teilnahmebedingungen durchgelesen hätten; denn sie begründen die Ablehnung des SPD-Antrages mit dem kurzfristigen Abgabetermin am 15. September 2001 und den geforderten umfangreichen Vorgaben des Antrages. Leider haben Sie im Eifer übersehen oder – wovon ich eher ausgehe – nicht gewusst, weil Sie die Teilnahmebedingungen meines Erachtens gar nicht kannten, dass diese Vorgaben aus dem SPD-Antrag fast wortwörtlich aus diesen Teilnahmebedingungen abgeschrieben worden sind. Ihr Änderungsantrag geht davon aus, dass diese Kriterien so umfangreich sind, dass sie in Anbetracht der kurzen Frist nicht in Gänze abgearbeitet werden können. Bravo, meine Damen und Herren, dann brauchen Sie Ihren Antrag erst gar nicht zu stellen. Denn auch eine Kommune muss sich an die Bedingungen des Wettbewerbes halten. Ich denke also, es ist besser, die CDU und die F.D.P. ziehen ihren Änderungsantrag zurück oder beteiligen sich mit einem Punkt an den anderen Anträgen. Ansonsten ist es auch kontraproduktiv für den „Künstlerhof“ in Deutz oder für die anderen Objekte, die hier zur Sprache gekommen sind. Auch die Kommune muss sich, wie ich schon sagte, an Teilnahmebedingungen orientieren. Aus all diesen Gründen bitte ich die SPD, unseren Änderungsantrag zu übernehmen. Dann werden wir auch dem Antrag der SPD zustimmen können.
– Danke.
(Beifall bei Bündnis 90/Die Grünen und SPD)
Oberbürgermeister Fritz Schramma: Vielen Dank, Herr Sörries.
– Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen.
– Doch noch eine Wortmeldung?
– Herr Biciste.
Manfred Biciste (SPD): Da ich den Ausführungen von Herrn Knieps entnommen habe, dass die CDU dabei bleibt, die Verengung auf nur einen Standort vorzunehmen, für den man schon ein vollkommen entwickeltes Konzept hat, bleiben wir natürlich bei unserem Antrag und würden den Änderungsantrag der Grünen mit übernehmen, sodass ich Sie bitten würde, die beiden Anträge in geänderter Form – Antrag Grüne/ SPD und Antrag CDU – gegeneinander zur Abstimmung zu stellen.
Oberbürgermeister Fritz Schramma: Ja.
– Also fassen wir dann die Anträge von SPD und Grünen zusammen.
– Keine weiteren Wortmeldungen.
Dann bitte ich Sie jetzt um die Abstimmung. Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag gleich Ersetzungsantrag der CDU/F.D.P. abstimmen.
Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen.
– Gegenstimmen?
– Enthaltungen? –
Dann ist der Antrag mit den Stimmen von CDU und F.D.P. sowie meiner Stimme gegen die Stimmen
– es war keine Enthaltung dabei?
– des Restes angenommen.
(Karin Wiesemann [SPD]:
Des „Restes“? Wir sind kein Rest!)
– Der Rest dieses Rates, Frau Wiesemann, bestehend
aus SPD, Republikanern, PDS und Grünen.
Beschluss 1686
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung zu prüfen, wie sich die Stadt Köln am Wettbewerb der Landesregierung zur Einrichtung von Kulturellen Gründerzentren beteiligen könnte.
Dafür soll die Verwaltung ein innovatives und wirtschaftlich tragfähiges Konzept fü ein solches Zentrum am Standort „Kunsthof Köln GmbH“ an der Deutz-Mülheimer-Straße entwickeln.
2. Das Konzept ist dem Rat in seiner Sitzung am 11. September 2001 nach Vorberatung im Wirtschaftsausschuss unter Beteiligung des Ausschusses für Kunst und Kultur zur Beschlussfassung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich mit den Stimmen der CDUFraktion und der F.D.P.-Fraktion sowie des Oberbürgermeisters – gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der PDS-Gruppe und Ratsmitglied Dr. Heydrich (Die Republikaner) – zugestimmt.

 

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